Gut abgesichert ins Engagement

Bürgerschaftlich Engagierte verdienen nicht nur Anerkennung und Respekt, sie benötigen auch Sicherheit. Deshalb sorgt das Land Nordrhein-Westfalen zusätzlich für Versicherungsschutz in den Bereichen Haftpflicht und Unfall.

Absicherung von Ehrenamtlichen über Versicherungsverträge des Landes Nordrhein-Westfalen

Haftpflicht-Sammelversicherung

Viele ehrenamtlich und freiwillig Engagierte üben ihre Tätigkeit außerhalb von rechtlich selbstständigen Organisationen aus. Dies können beispielsweise Initiativen oder Selbsthilfegruppen ohne Vereinsstatus sein. Für diese Engagierten hat das Land eine Haftpflicht-Sammelversicherung abgeschlossen. Die Versicherung gilt auch für die ehrenamtliche Tätigkeit, die von Nordrhein-Westfalen ausgehend in einem anderen Bundesland oder im Ausland ausgeübt wird, z.B. bei Freizeit- oder Hilfsmaßnahmen. Der Versicherungsschutz besteht, auch wenn für das Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird.

Wichtig: Nicht versichert ist die Organisation oder Gemeinschaft, für die das Ehrenamt erbracht wird und auch nicht Betreute oder Teilnehmende an Veranstaltungen, die selbst nicht ehrenamtlich tätig sind.

Unfall-Sammelversicherung

Die Landesversicherung schützt alle ehrenamtlich Tätigen in Nordrhein-Westfalen. Versichert ist auch die ehrenamtliche Tätigkeit, die von hier ausgehend in einem anderen Bundesland oder im Ausland ausgeübt wird. Der Schutz umfasst auch die direkten Wege von und zu den Einsätzen.

Wenn Engagierte gesetzlich unfallversichert sind und/oder über ihre Trägerorganisation privatwirtschaftlicher Unfall-Versicherungsschutz abgeschlossen wurde, besteht der Unfall-Versicherungsschutz des Landes nachrangig. Fällt die Leistung der Unfallversicherung eines Trägers geringer aus als die der Landesversicherung, wird der Unterschiedsbetrag ausgeglichen. Die Leistungen der Landesversicherung werden zusätzlich zu denen einer privaten Unfallversicherung eines Engagierten erbracht.

Fragen und Antworten zur Haftpflicht- und Unfall-Sammelversicherung

Wo muss ich mich registrieren lassen, um den Landesversicherungsschutz zu erhalten?

Eine Registrierung ist nicht erforderlich. Es reicht im Schadensfall die Meldung des Ereignisses.

Was kostet mich der Versicherungsschutz des Landes?

Die Kosten der Versicherungen bezahlt das Land. Ehrenamtliche müssen selbst keine Prämie entrichten.

Bin ich über das Land haftpflichtversichert, auch wenn ich eine private Haftpflichtversicherung habe?

Im Schadenfall ist zu prüfen, ob eine Leistung durch die eigene private Haftpflichtversicherung erlangt werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, kann der Schadenfall zur Landesversicherung gemeldet werden.

Bin ich über das Land unfallversichert, auch wenn ich eine private Unfallversicherung habe?

Ja, die private Unfallversicherung leistet zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung und auch zur Unfallversicherung des Landes

Wo sind die Schäden versichert, die bei einem Autounfall im Ehrenamt entstehen?

Bei Fragen und Schäden zur Haftpflicht- und Unfallversicherung des Landes wenden Sie sich bitte an den beauftragten Versicherungsdienst:

Union Versicherungsdienst GmbH
Klingenbergstraße 4
32758 Detmold
Tel.: 05231 603-6112
E-Mail: ehrenamt@union-verdi.de

Wichtige LINKS:

Faltblatt mit wichtigen Informationen: Sicherheit im Ehrenamt:

SCHADENANZEIGE zur Haftpflichtversicherung:

SCHADENANZEIGE zur Unfall-Versicherung: